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Mainz
/ 22.10.2008
Der Reserve-Begriff erneut vor Gericht |
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Der Streit um die Etikettierung von Pfälzer Qualitätsweinen wird jetzt erneut vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz verhandelt. Ein Winzer aus dem Landkreis Südliche Weinstraße will seinen Wein mit den französischen Begriffen "Réserve" oder "Grand-Réserve" versehen. Notfalls wäre er bereit auf die deutschen Bezeichnungen "Reserve" oder "Privat-Reserve" auszuweichen. Die zuständige Behörde und die Verwaltungsgerichte hatten dies allerdings abgelehnt. Durch ein Ausweichen auf diese Begriffe würden die europarechtlich geschützten Weinbezeichnungen anderer EU-Mitgliedsstaaten verletzt. Im Juni dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die deutsche Bezeichnung "Reserve" für unzulässig erklärt, weil sie wörtlich mit einer für Österreich geschützten Weinbezeichnung übereinstimme. Die französischen Bezeichnungen "Réserve" und "Grand-Réserve" wiederum könnten unter Umständen irreführend sein. Der Verbraucher könne glauben, dass dieser deutsche Wein bestimmte französische Qualitätsstandards erfülle. Ob eine solche Irreführung bei den Pfälzer Weinen vorliegt, müssen die OVG-Richter nun klären.
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